Kanzlei

"Recht ist Wille zur Gerechtigkeit." (Gustav Radbruch)

Unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Vorgehensweisen. Als Ihr Partner erarbeiten wir mit Ihnen in enger Absprache Strategien für eine bestmögliche und erfolgsorientierte Lösung. Dabei steht Ihr Anliegen für uns immer im Vordergrund und so setzen wir neben Fachverständnis auch auf persönliches Einfühlungsvermögen. Das langjährige Vertrauen unserer Mandanten bestätigt unsere Philosophie.

Gegründet wurde die Sozietät 1988 von Rechtsanwalt Karl Eberhardt und Rechtsanwalt Johannes Tietze. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Margit Tomkowitz-Lenko und Rechtsanwalt Ben Israel stehen wir als erfahrene Berater für Ihre Rechtsfragen zur Seite.

Insbesondere leisten wir Rechtsbeistand auf den Gebieten Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Zusätzlich sind wir Ihr Ansprechpartner auf Spezialgebieten wie Ausländerrecht und WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht). Deutschlandweit vertreten wir unsere Mandanten vor allen Gerichten - außer dem Bundesgerichtshof - und haben auch mehrere Verfassungsbeschwerden zu einem erfolgreichen Abschluss geführt.


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